Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung wird gemäß § 13 Abs. 12 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt. 
Die Geschäftsverteilungsübersicht wird gemäß § 13 Abs. 15 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt. 

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