Geschäftsverteilung
Die Geschäftsverteilung wird gemäß § 13 Abs. 12 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt.
Die Geschäftsverteilungsübersicht wird gemäß § 13 Abs. 15 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt.